Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Kann der Teilnehmer an einer Veranstaltungen nicht teilnehmen, verpflichtet er/sie sich die Teilnahmegebühr zu zahlen. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten. Danach wird die Hälfte der Ausbildungsgebühr fällig, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. In schwerwiegenden Krankheitsfällen kann eine Sonderregelung getroffen werden.
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